Geschwisterermäßigung – Bargteheider Politik will Eltern entlasten

Eine gute Nachricht für die Bargteheider Familien. Auf der Stadtvertretersitzung am 26. Juni haben alle Fraktionen (CDU, Grüne, SPD, WfB und FDP) einstimmig beschlossen, dass es nach Einführung des neuen Kita-Gesetzes eine Regelung zur Geschwistermäßigung geben soll, welche die Eltern nicht stärker belastet als bisher. In dem Beschluss der Stadtvertreter heißt es: „Die Bargteheider Fraktionen sind sich im Grundsatz einig, dass die OGS Geschwisterermäßigung und weitere bislang durch die Stadt gewährte Leistungen auch nach Einführung der Kita-Reform über den 31. Juli 2020 hinaus gewährleistet werden sollen. Es soll eine Anschlusssatzung zur Geschwisterermäßigung beschlossen werden.“

„Dieser interfraktionelle Beschluss ist ein wichtiges Signal an die Bargteheider Familien, die mit Sorge auf mögliche höhere Kita-Kosten in die Zukunft schauen“, so Ruth Kastner, Fraktionsvorsitzende der Grünen. „Wir Grüne wollen sie bestmöglich entlasten.“

Der Beschluss war notwendig geworden, nachdem der Stormarner Kreistag am 19. Juni 2020 beschlossen hatte, nur die landeseinheitliche Ermäßigungsregel im neuen Kita-Gesetz – 50 Prozent Ermäßigung für das zweite betreute Kind – umzusetzen. Kinder in schulischer Betreuung (Offene Ganztagsschule) werden demnach bei der Geschwisterermäßigung nicht angerechnet. Bargteheide gewährt aber Mehrkindfamilien bislang eine höhere Geschwisterermäßigung, die Quote der Stadt liegt bei 70 Prozent inklusive OGS.

„Die Reform ist leider nicht für alle Kommunen ein Vorteil. So spiegelt sie nicht unseren bisherigen Standard in den Kitas und unsere finanzielle Unterstützung für die Bargteheider Eltern wieder, was wir aber – soweit es die Finanzen ermöglichen – so beibehalten wollen“, so Peter Beckendorf von der SPD Fraktion.

Daniela Rein: „In den Bargteheider Krippen und Kindergärten werden schon heute Betreuungsstandards umgesetzt, die über den neuen Standards der „Kita- Reform“ liegen. Die CDU wird sich dafür einsetzen, dass im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten des städtischen Haushalts, diese erhöhten Leistungen erhalten bleiben, ohne die Eltern zusätzlich zu belasten.“

Die Stadtvertreter fordern mit ihrem Beschluss die Verwaltung gleichzeitig auf, eine Berechnung der finanziellen Auswirkungen für den städtischen Haushalt vorzunehmen und dem Ausschuss für Bildung, Jugend, Sport baldmöglichst vorzulegen. Diese Zahlen sind eine wichtige Grundlage zur Beratung der Anschlusssatzung, die dann rückwirkend zum 1. August 2020 gelten soll.